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Archiv für die Kategorie ‘Wirtschaft und Finanzen’

Dread-Disease-Versicherung – welche schweren Krankheiten können versichert werden?

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Dread-Disease-Versicherungen bei krankheitsbedingten Geldsorgen

Schwere Krankheiten können leider jeden treffen. Eine Dread-Disease-Versicherung kann in diesem Fall vor großen finanziellen Verlusten schützen. Doch welche Krankheiten kann man damit absichern?

Einkommenssicherung bei Krankheit

Wenn man durch eine schwere Erkrankung aus dem alltäglichen Leben gerissen wird, ist das schon schlimm genug. Und häufig führt das nicht nur zu körperlich und seelisch belastenden Situationen. Der Betroffene und seine Familie müssen dann sehr oft auch noch große finanzielle Belastungen hinnehmen. Hohe Kosten für Therapien und Medikamente und eine vorübergehende oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit können Familien an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten bringen.

Steigendes Interesse weltweit

Um diesen Ernstfall aufzufangen, entwickelte der südafrikanische Herzchirurg Marius Barnard Anfang der 80er Jahre die Dread-Disease-Versicherung. Sie breitete sich schnell über den anglo-amerikanischen Raum aus. Zu dieser Zeit setzte man in Deutschland noch hauptsächlich auf die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch eine Dread-Disease-Police hat einige Vorzüge. Und der Wunsch nach Vorsorge und finanzieller Absicherung steigt zunehmend, gerade auch bei jungen Leuten.

Welche schweren Erkrankungen werden versichert?

Die Versicherung gegen schwere Krankheiten beinhaltet in der Regel Leistungen bei Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multipler Sklerose, Parkinson, Lungenerkrankungen, Bypass-Operationen oder Organtransplantationen. Aber auch Unfallfolgen wie Taubheit, Blindheit, Lähmungen, Sprachverlust oder schwere Verbrennungen können über eine Dread-Disease-Versicherung versichert werden.

Welche Krankheitsbilder abgedeckt werden, richtet sich nach dem gewählten Tarif. Ebenso sind je nach Tarif zusätzliche Optionen wie Mitversicherung von Angehörigen, weltweiter Versicherungsschutz, lebenslanger Versicherungsschutz oder Nachversicherungsgarantien möglich.

Der Leistungsfall

Erkrankt der Versicherte an einer der Krankheiten, die in der Versicherungspolice definiert sind, so erhält er nach der Diagnosestellung die vereinbarte Summe als einmalige Zahlung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird keine monatliche Rente gezahlt. Insofern sollte eine Dread-Disease-Versicherung immer als Ergänzung gesehen werden. Die Zahlung der Versicherungssumme erfolgt allerdings unabhängig davon, ob die Arbeitskraft des Versicherten eingeschränkt ist oder nicht. Sobald die Diagnose von einem zugelassenen Mediziner festgestellt wurde, kann die Leistung der Dread-Disease-Versicherung beansprucht werden. Durch die Bereitstellung einer größeren Geldsumme können notwendige Ausgaben abgedeckt werden. Dies können auch Kosten sein, die nicht direkt mit der Behandlung oder Rehabilitation in Zusammenhang stehen. Eine Dread-Disease-Versicherung bietet daher vor allem Selbstständigen und Freiberuflern eine finanzielle Absicherung, die eine längere Phase von Arbeitsunfähigkeit überbrücken müssen.

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Gesetzliche Rentenversicherung: Die Änderungen ab 01.01.2013

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Ab 01.01.2013 gibt es Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

2013 treten einige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin informiert.

Mit dem neuen Jahr kommen wieder einige Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt dazu folgende Informationen für Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder mit:

 Beitragssatz wird gesenkt

In der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2013 der Beitragssatz von 19,6 auf 18,9 Prozent. Dies soll Arbeitgeber und Rentenversicherte jährlich um 3,1 Milliarden Euro entlasten. Auch für die Ruheständler wirkt sich die Änderung positiv aus: Mit der Rentenanpassung 2014 steigt die gesetzliche Altersrente um 0,9 Prozentpunkte.

 Minijobs: Die Verdienstgrenze steigt

Für Minijobs steigt die Geringfügigkeitsgrenze von jetzt 400 Euro auf 450 Euro. Wer ab 01.01.2013 einen Minijob annimmt, wird versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobber erwerben dann aber auch Ansprüche auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie Erwerbsminderungsrente und medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Weiterhin können versicherungspflichtige Minijobber Förderung bei der Riester-Rente beantragen. Wer als Minijobber keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen will, kann sich von der Pflicht befreien lassen. Ratsam ist es jedoch, sich vorab zu informieren, wie sich die Befreiung auf die soziale Absicherung auswirkt.

Eintrittsalter für die Regelaltersrente steigt

Zwischen 2012 und 2029 steigt die Altersgrenze für die gesetzliche Regelaltersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Im kommenden Jahr wird die Altersgrenze um einen weiteren Monat angehoben. Versicherte des Geburtsjahres 1948 können dann im Normalfall erst im Alter von 65 Jahren und zwei Monaten die gesetzliche Regelaltersrente beantragen.

 Frührentner dürfen mehr hinzu verdienen

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt von 400 auf 450 Euro. Dies gilt für alle, die vorzeitig Altersrente beziehen sowie für Rentner, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Übersteigt das erzielte Einkommen die Hinzuverdienstgrenze, werden die Rentenbezüge entsprechend gekürzt.

 Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird in den alten Bundesländern von 5.600 auf 5.800 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern von 4.800 auf 4.900 Euro pro Monat angehoben. Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Änderungen für freiwillig Versicherte

Wer sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern möchte, kann innerhalb einer gewissen Spanne seinen Beitrag frei wählen. Der Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung steigt 2013 in allen Bundesländern einheitlich von 78,40 auf 85,05 Euro pro Monat. Der freiwillige Höchstbetrag wird von 1.097,60 auf 1.096,20 Euro pro Monat gesenkt.

Freiwillige Beiträge noch 2012 einzahlen

Mit freiwilligen Mitgliedsbeiträgen in der Rentenversicherung können aufgebaute Rentenansprüche abgesichert werden oder neue Rentenansprüche erworben werden. Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für 2012 können zwar noch bis zum 31.03.2013 eingezahlt werden, aber wer die Beiträge noch bis Jahresende überweist, kann Geld einsparen.

Denn 2013 wird rückwirkend mit dem Beitragssatz von 19,6 Prozent gerechnet und einer von 400 auf 450 Euro erhöhten Mindestbemessungsgrundlage. Das ergibt eine Beitragshöhe von 88,20 Euro anstatt jetzt 78,40 Euro. Für freiwillige Beiträge ab dem Jahr 2013 gilt – wegen des gesenkten Beitragssatzes von 18,9 Prozent – ein Mindestbeitrag von 85,05 Euro.

 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

PKV erlässt Hartz-IV-Empfängern ausstehende Beiträge

Schuldenabbau möglich?

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.01.2011 sind die Jobcenter verpflichtet, Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger komplett zu übernehmen. Unklar war, was mit den bis dahin aufgelaufenen Schulden aus rückständigen PKV-Beiträgen passieren sollte.

Aufgrund eines Berichts des Tagesspiegels bestätigte das Gesundheitsministerium am 18.08.2011, dass Hartz-IV-Empfänger ihre Beitragsschulden erlassen bekommen. Es wurde mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass die privaten Krankenversicherer auf die ausstehenden Forderungen verzichten. Etwa 2.200 Hartz-IV-Empfänger sind davon betroffen, weil sie die Beiträge im Basistarif nicht mehr bezahlen konnten.

Um Beitragsrückstände zu vermeiden, sollen die privaten Krankenversicherungen in Zukunft die Beiträge direkt vom Jobcenter erhalten.

Einmal privat versichert – immer privat versichert

Seit 2009 sind viele Hartz-IV-Empfänger zwangsweise privat krankenversichert. Denn mit der Gesundheitsreform 2009 beschloss die Bundesregierung, dass privat Krankenversicherte selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln dürfen. Auch die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung brachte für ALG-II-Bezieher keine finanzielle Entlastung. Denn die Jobcenter übernahmen bis Januar 2011 nur den Satz für Kassenpatienten von 131 Euro monatlich. Der momentan günstigste Beitrag im Basistarif der PKV liegt aber schon bei 288 Euro monatlich. Durch die Differenz haben Hartz-IV-Empfänger Schulden aufgebaut von bis zu 1.880 Euro jährlich.

Durch das Urteil des Bundessozialgerichts im Januar 2011 konnten sie zunächst aufatmen. Das Gericht legte fest, dass ein ausreichender Krankenversicherungsschutz zum garantierten Existenzminimum gehört und der Beitrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung vom Staat finanziert werden muss. Nun ist endlich auch die Frage geklärt, was mit den aufgelaufenen Schulden passiert.

Private Pflegeversicherung muss ebenfalls erstattet werden

Am 24.08.2011 veröffentlichte das Landessozialgericht NRW in Essen ein Urteil, aus dem hervorgeht, dass Hartz-IV-Bezieher Anspruch auf volle Erstattung ihrer Beiträge zur privaten Pflegeversicherung haben. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass zwar gesetzlich ein Höchstbeitrag von 18,04 Euro monatlich gilt, aber die privaten Versicherungsunternehmen von Hartz-IV-Empfängern einen deutlich höheren Beitrag (2010: € 36,31 monatlich) verlangen dürfen. Diese Deckungslücke muss vom Leistungsträger erstattet werden, urteilte das Gericht.

Abgewiesen wurde jedoch die Forderung des Klägers auf Erstattung seiner jährlichen Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung. Der Kläger habe nur Anspruch auf Erstattung der Beiträge im Basistarif der PKV. Die jährliche Selbstbeteiligung sei aber aus gesetzlicher Sicht kein Beitrag. (Az.: 19 AS 2130/10)
Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Schlechte Beratung wird bestraft

Letztes Jahr wurden die Vorschriften für Anlageberater neu geregelt. Beratungsprotokolle wurden Pflicht und die Banken haften bei Verlusten durch mangelhafte Beratung.

Sechs Banken droht nun wegen fehlerhafter Kundenberatung ein Bußgeldverfahren. Die Finanzaufsicht BaFin hat entsprechende Schritte eingeleitet.
Wegen fehlender oder unvollständiger Beratungsprotokolle droht den Geldinstituten jeweils ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro. Den Imageschaden gibt es gratis mit dazu.

Der BaFin-Sprecher Ben Fischer erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass die betreffenden Fälle durch Beschwerden von Bankkunden und durch selbst ausgewertete Prüfungsberichte der Kreditinstitute ans Tageslicht kamen. Wann das Prüfungsverfahren abgeschlossen sein wird, konnte Fischer noch nicht sagen. Die betroffenen Kreditinstitute können zunächst zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im April die schlechte Beratungstätigkeit der Banken beanstandet. Bankkunden würden häufig einfach falsch beraten und erhielten nicht die notwendigen Informationen zu den angebotenen Finanzprodukten. In Zukunft wollen die Verbraucherschützer deshalb mit unlauteren Vertriebsmethoden, unproduktiven Geldanlagen und Wettbewerbsbehinderungen schärfer ins Gericht gehen.

Finanzexperten stellen den Bankberatern auch ein eher mittelmäßiges Zeugnis aus. Die Kundenberatung für Anlageprodukte ist immer noch schlecht. Daran haben auch die neuen Regeln wenig geändert. Banken sehen die geforderte Transparenz noch nicht als Wettbewerbsfaktor. Dabei könnten Offenheit und Ehrlichkeit die Kaufentscheidung durchaus beeinflussen, meinen Experten.

Ein grundlegendes Problem ist auch, dass Bankberater in der Regel eine Provision für jedes verkaufte Anlageprodukt erhalten. Damit ist der Geschäftsabschluss wichtiger als die optimale Beratung des Anlegers. Eine mögliche Lösung könnten hier Beratungshonorare sein. Der Bankberater erhält eine Vergütung für seine Beratungstätigkeit und nicht für die Umsatzsteigerung. Leider haben sich entsprechende Ausgangspunkte für solch ein Modell bis jetzt nicht durchsetzen können. Bankkunden scheuen noch weitere Kosten, auch wenn sie sich letztendlich wahrscheinlich auszahlen.

Quelle: dpa

 

Deutschland erwartet Gegenleistungen von Griechenland

Die Bundesrepublik will Griechenland nur weiter finanziell unterstützen, wenn die griechische Regierung ihren Sparkurs weiter verschärft.

Bundesfinanzminister Schäuble sagte am Donnerstag, den 12.05.2011, im Bundestag: „Ohne klare Konditionen können wir keine zusätzlichen Maßnahmen beschließen. Nur Verlässlichkeit kann die Grundlage für verantwortliche Entscheidungen sein.“
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erklärte sich prinzipiell auch bereit, weitere finanzielle Hilfe an Griechenland zu zahlen. Bis jetzt hat Griechenland den IWF jedoch nicht um weitere Hilfe gebeten.

Seit 2010 versucht Griechenland mit rigorosen Sparmaßnahmen seinen ernormen Schuldenberg zu reduzieren. Leider führen die Aktionen bis jetzt zu keinem nennenswerten Erfolg. Und die griechischen Bürger protestieren immer stärker gegen die Sparprogramme. Am 11.05.2011 ist es erneut in Athen zu richtiggehenden Straßenschlachten gekommen. 20.000 Demonstranten beteiligten sich an den Protesten. Gleichzeitig sorgte ein Generalstreik dafür, dass nichts mehr ging.

Der Bundestag stimmte für eine Unterstützung Portugals mit EU-Mitteln. Über weitere Hilfe für Griechenland wurde heftig gestritten. SPD-Fraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier und der haushaltspolitische Sprecher der SPD, Carsten Schneider, kritisierten eine Verschleppung des ihrer Meinung nach unvermeidlichen Schuldenschnitts. Bundesfinanzminister Schäuble betonte, dass nach Ansicht der Regierung die Privatgläubiger langfristig beim Eurorettungsschirm ESM beteiligt werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Gewinnchancen nur bei den Investoren und die Risiken nur bei den Steuerzahlern liegen. Das Vertrauen der Bürger in Europa könne nur so bestehen bleiben, meint Schäuble. Die Einbeziehung des Privatsektors war schon Thema während des geheimen Treffens der EU-Finanzminister letzte Woche.

Griechenland hofft auf weitere finanzielle Hilfe im nächsten Monat in Höhe von zwölf Milliarden Euro. Damit sollen die dringendsten Finanzlöcher gestopft werden. Die Eurokommission bezweifelt indes immer noch, dass Griechenland die vereinbarten Einnahmeziele erreicht, um weitere finanzielle Mittel in Anspruch nehmen zu können.

Griechenland-Krise erneut im Gespräch

Bei einem unangekündigten Treffen der Euro-Kommission in Luxemburg standen erneut die Finanzhilfen für Griechenland zur Debatte. Entgegen anderslautenden Berichten des Spiegel Online ist aber eine Umschuldung oder gar der Austritt aus der Währungszone keine Option.

Die Finanzminister der Eurokernländer trafen sich in der Nacht zum 07.05.2011 in Luxemburg, um über die Situation Griechenlands zu beraten. Auch der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Jean-Claude Trichet sowie EU-Währungskommissar Olli Rehn nahmen an der Sitzung teil.
Der Chef der Eurogruppe, Luxemburgs Finanzminister Jean-Claude Juncker, hält weder den Austritt Griechenlands aus der Eurozone für sinnvoll noch eine Umschuldung. Durch eine Umschuldung würden im übrigen Griechenlands Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen verlieren.
Juncker empfiehlt den Finanzministern bei einem Treffen Mitte Mai, über die Anpassung des Sanierungsprogramms nachzudenken
Die Finanzminister äußerten bei den Gesprächen Zweifel darüber, ob Griechenland seinen Verpflichtungen zum Abbau der Schulden nachkommen kann. Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen hatte die Europäische Union und der internationale Währungsfonds (IWF) letztes Jahr finanzielle Hilfen in Höhe von 110 Milliarden Euro für Griechenland bereitgestellt. Die Hälfte davon wurde schon gezahlt.

Inzwischen sind Griechenlands Schulden auf 150 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen und die griechische Konjunktur leidet unter einer starken Rezession.
IWF-Experten bezweifeln daher, dass Griechenland die Auflagen erfüllen kann, um den nächsten Teilbetrag des Kredits zu erhalten.
Griechische Zeitungen meldeten, dass bei dem Treffen der EU-Kommission überlegt wurde, die Fristen für die Haushaltssanierung um zwei bis vier Jahre zu verlängern. Außerdem sollen in Kürze fällige Staatsanleihen im Wert von 65 Milliarden Euro prolongiert werden. Griechenland wird zunehmend kritisiert, weil die Sparmaßnahmen nicht zügig durchgeführt werden. Besondere Mankos gebe es bei Privatisierungen und Steuereintreibungen.
Wegen der Spekulationen um einen möglichen Austritt Griechenlands aus der Währungsunion gab der Eurokurs um eineinhalb Cent nach.

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